FAQ - Antworten auf häufige Fragen zur Kirche St. Peter

Was kostet der Eintritt in die Kirche St. Peter?

Der Zutritt zum St. Peter ist kostenlos für Besinnung, Gebet und Besichtigung.

Der Turm kann im Rahmen einer Führung besichtigt werden.

 

Muss ich im St. Peter flüstern?

Wir bitten Sie, den Kirchenraum zu respektieren und auf laute Gespräche zu verzichten.
 

Darf ich mein Mittagessen in den Kirchenraum mitnehmen?

Essen und Trinken im Kirchenraum ist untersagt.
 

Darf ich im St. Peter Fotos machen?

Fotografieren ohne Blitzlicht und Stativ ist für private Zwecke ausserhalb der Gottesdienste gestattet. Das Fotografieren mit Stativ oder für professionelle und publizistische resp. kommerzielle Zwecke ist ohne Abstimmung mit dem Kirchenkreis 1 untersagt.

Auch das exzessive Selfie-Fotografieren in Gruppen und private Fotoshootings sind zu unterlassen.

 

Darf ich mit dem Rollkoffer oder Kinderwagen in die Kirche rein?

Koffer, Rucksäcke, Sport-, Reisetaschen dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Kirche stehen. Kinderwagen oder Buggys dürfen nicht im Eingangsbereich (Windfang) stehen. Gehhilfen und Rollstühle sind zugelassen.

  

Ist die Kirche St. Peter hindernisfrei?

Das Erdgeschoss der Kirche ist rollstuhlgängig. Der Lift, welcher Besuchende vom Vorplatz der St. Peterhofstatt zur St. Peter-Kirche bringt, befindet sich (vor der St. Peter-Zugangstreppe stehend) links um die Mauerecke. Er ist angeschrieben mit «Lift St. Peter», mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet und analog zu den Öffnungszeiten der Kirche in Betrieb. ↗ Google Maps Streetview

Die Empore und der Chorbereich in der Kirche sind nicht rollstuhlgängig.
 

Gibt es Hörhilfen im St. Peter?

Es ist eine Hörschlaufe für Personen mit Hörgerät vorhanden. Zusätzliche Hörhilfen werden noch zeitnahe beschaffen und in Betrieb genommen.

 

Muss mein Hund vor der Kirchentür warten?

Tiere in der Kirche sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenhunde.

 

Ich habe mein Portmonnaie in der Kirche verloren, an wen kann ich mich wenden?

Fundgegenstände können beim verantwortlichen Sigristen abgeholt werden.

Kontakt bezgl. Abholung: sigristen.stpeter.kk.eins@reformiert-zuerich.ch oder Tel. 044 211 25 88

 

Ich brauche Hilfe - an wen kann ich mich wenden?

Unsere Seelsorge ist für Sie da. Mehr erfahren über das Seelsorge- und Beratungsangebot

Kann ich im St. Peter heiraten, mein Kind taufen lassen oder eine Abdankung feiern?

Taufen, Hochzeiten und Abdankungen in der Kirche St. Peter sind grundsätzlich möglich. Um Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten in Erfahrung zu bringen, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.

Kann ich einen Kirchenraum mieten?

Die Kirche bietet Raum für besondere Konzerte und Veranstaltungen. Mehr erfahren über unser Raumangebot

 

Ist eine Anfahrt mit dem Auto möglich?

Die Anfahrt mit einem Auto ist zwischen 5.00 und 12.00 Uhr erlaubt, jedoch sind Parkplätze nur mit einer Bewilligung vorhanden.

Zufahrten für Anlieferungen für eine Veranstaltung in der Kirche, sind auch nach 12.00 Uhr möglich mit einer Zufahrtsbewilligung in der Sperrzone. 
Eine solche ist erhältlich:

  • Am Bahnhofquai 5, Schalter ZVO, Montag bis Freitag, 06.30–16.00 Uhr 
  • Auf www.parkkarten.ch  (die Bewilligung ist sofort verfügbar und kann dann auf dem eigenen Drucker ausgedruckt werden) 

Diese Zufahrtsbewilligung kostet CHF 10.— ist für den ganzen Kalendertag gültig und muss hinter der Frontscheibe mitgeführt werden. 

Eine detaillierte Beschreibung der Anfahrt und mehr Infos zu den Tagesbewilligungen finden Sie im PDF.





Haben Sie noch weitere Fragen?

Konsuliteren Sie unsere aktuelle Hausordnung, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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